Mitte September, Sonntagsonnenschein. Wir haben den Ausflug genossen und einen horizontweitenden Blick in die Bronzezeit werfen dürfen. Genauer: auf die Himmelscheibe von Nebra. Sagenhafte 3600 Jahre alt.
Die Rede ist von einer 32 cm großen Metallscheibe. Die Darstellung des Himmels über uns, mit Goldapplikationen als Sonne, Mond, Sterne und Horizontbögen in erstaunlicher Anordnung. Sie gilt als die weltweit älteste konkrete Himmelsdarstellung und gehört zu den wichtigsten archäologischen und astronomiegeschichtlichen Funden überhaupt. Gefunden wurde die Scheibe am 4. Juli 1999 von Raubgräbern in einer Steinkammer auf dem Mittelberg, bei Nebra, mitten in Sachsen-Anhalt.
Daß wir sie nun bewundern können hat vor allem zwei Gründe:
Erstens: Fundsachen, die nicht mehr eindeutig einem Besitzer zugeordnet werden, gehören -salopp formuliert- uns allen. Laut BGB, Schatzsuchparagraph 984, steht das Eigentum am Schatz halb dem Finder, halb dem Eigentümer der Sache zu, in der der Schatz verborgen war. Doch die Ausgrabungs- und Denkmalschutzgesetze der Länder weichen von diesem Grundsatz ab: Schätze gelten als „bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist“. Sie werden deshalb mit der Entdeckung Eigentum des Landes, vor allem wenn sie „einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert besitzen“.
Als Nichtjuristin würde ich es ja besser finden, wenn da stünde: „Schätze von besonderem kulturellen und wissenschaftlichen Wert gehören der Allgemeinheit, d.h. allen BürgerInnen, und werden von den staatlichen Institutionen, Amt xy, treuhänderisch verwaltet.“ … aber die Intention scheint mir dieselbe.
Gemeinschaftsgüter brauchen Sachwalter und, das der zweite Grund unseres gelungenen Sonntagsausflugs: das Land Sachsen Anhalt als Sachwalter hat im Fall der Himmelsscheibe Nebra seinen Job gut gemacht. Die Kriminalgeschichte des Fundes lesen Sie hier.
Die Hehler und Schatzgräber sind übrigens Anfang 2007 rechtskräftig zu Geld- und Bewährungsstrafen sowie gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Die Himmelsscheibe von Nebra gehört zum Bestand des Landesmuseums für Vorgeschichte Sachsen-Anhalt in Halle. Wagen auch Sie bei Gelegenheit mal einen Blick in die Bronzezeit.
PS: Interessant auch der Streit zum Urheber- und Markenrecht; ein bisher einmaliger Vorgang in der Kulturgeschichte archäologischer Funde: Zivilprozesse des Landes Sachsen-Anhalt über die Verwertungsrechte der Scheibe gegen die Verlage Piper und Heyne.
Foto: von patapat on flickr