Wem gehören Totenrituale?

Letzte Woche las ich ein Methodenfachbuch.“ Fragen mit hohem Verblüffungsfaktor lösen oft produktive Antworten und Assoziationen aus“, stand da. Habe überlegt, ob mir solche Fragen zu den Commons einfallen. Diese Pressemitteilung der Uni Göttingen kam mir zuvor:

„Wem gehören Totenrituale?“ …bringt die Mitteilung  ein interdisziplinäres Forschungsprojekt auf den Punkt. Es  thematisiert,… ob Traditionen, Brauchtum und Rituale als ökonomische Güter anzusehen sind und inwiefern private Eigentumsrechte zur Konfliktregelung um solche „Güter“ sinnvoll erscheinen.“

Natürlich sind Traditionen, Brauchtum und Rituale commons und keine Waren. Würde ich sagen. Was  nichts an der Tatsache ändert, dass auch dieser Bereich immer mehr ökonomisiert wird. Private Eigentumsrechte dringen immer Sphären vor, die sich der eigenen Vorstellungskraft entziehen.

Projektkoordinatorin Regina Bendix vom Institut für Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie sagt zum HIntergrund des Projekts:

„Der Begriff des kulturellen Eigentums signalisiert …das international zunehmende Interesse, kulturelle und damit gemeinschaftlich genutzte und tradierte Praxen als ökonomische Güter zu deklarieren und zu nutzen. Damit können Ideen im Sinne von Patent-, Urheber- und Markenrechten, aber auch traditionelle performative Gebräuche, also Gemeinschaftsgüter, gemeint sein.“

Das „international zunehmende Interesse“ von wem? Das fragen sich auch die Forscher:

„Wir wollen exemplarisch herausarbeiten, welche Aspekte und Akteure auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene jeweils für eine Verwandlung in kulturelles Eigentum ausschlaggebend sind (Anm: der ursprüngliche Satz ist an dieser Stelle unverständlich). Ungeklärt ist bislang auch, auf welche Weise und für wen ,cultural property? zugänglich und wer von der Nutzung ausgeschlossen sein soll.

Ziel des Forschungsprojektes ist es, die unterschiedlichen Interessen am „kulturellen Eigentum“ besser zu verstehen und modellhaft Bausteine eines internationalen Regelsystems zu entwickeln. Fallbeispiele sind unter Anderem die Totenrituale des Volkes der Toraja in Sulawesi sowie die Konstituierung der Tempel von Angkor Wat in Kambodscha als Weltkulturerbe. Darüber hinaus sollen Töne und Klänge als potentielles kulturelles Eigentum im deutschsprachigen Europa untersucht werden.

Mich beunruhigt die Richtung, die sich da abzeichnet, mich beunruhigt die Sprache. Es gibt kein Intellektuelles Eigentum. Es gibt kein Privateigentum an traditionellen, performativen Gebräuchen. Es sollte jedenfalls keins geben. Es gibt Dinge, die nicht privateigentumsfähig sind.

Wem gehört schon der Himmel? Wem der Händedruck? Wem die Sonne? Wem die Sprache? Wem der Schall? Wem die Töne? Wem die Totenrituale? Allen! Das ist schlicht die Form von Gemeineigentum, auf die die völkerrechtlich festgeschriebene Figur des „Gemeinsamen Erbes der Menschheit“ abhebt.

Die UNESCO sagt in Artikel 8 ihrer Erklärung über die Verantwortung der heutigen Generation gegenüber den künftigen Generationen von 1997:

Die heutigen Generationen dürfen das völkerrechtlich definierte gemeinsame Erbe der Menschheit unter der Voraussetzung nutzen, das dadurch kein irreparabler Schaden verursacht wird.

Privateigentumsrechte, die ja immer das individuelle Recht auf Ausschluß Anderer und auf Veräußerung beinhalten haben, öffnen aber Tür und Tore für irreparable Schäden.

Private Eigentumsrechte an Totenritualen, Klängen oder Tönen zu denken, scheint mir absurd. Aber noch vor wenigen Jahren erschien es nicht minder absurd, Patente auf Leben oder auf die trivialsten computergestützten Verfahren (wie den einfachen Mausklick als kürzester online-Einkaufsweg) anzumelden und durchzusetzen. Und trotzdem ist es so gekommen.

Kulturelle Gemeingüter wirken identitätsstiftend.

„Das steigert die politische Bedeutung dieses Phänomens und führt nicht zuletzt zu rechtlichen Auseinandersetzungen. So werden die Forscher unter anderem untersuchen, inwieweit Konflike dieser Art mit Hilfe von Rechten im Sinne eines Privateigentums zu lösen sind.

Gar nicht! Es würde mich dennoch nicht wundern, wenn sie herausfinden, dass irgend jemandem die Feuerbestattung gehört. Spitzfindige formaljuristische Begründungen werden am Ende bemüht, dem Normalsterblichen für den Fall, dass er den Löffel abgibt eine Versicherung aufzuschwatzen, die die dafür zu zahlenden Lizenzgebühren abdeckt. Da hoffe ich dann doch, dass es den Göttingern gelingt, an einem internationalen Regelsystem zu stricken, das dies verhindern möge.

Übrigens: Ich werde nicht auf das im Prinzip empfehlenswerte Methodenbuch hinweisen. Jede Wortschöpfung zu kreativen Methoden hat sich die Autorin schützen lassen. „The big C“ springt den Lesenden alle 30 Zeilen an. Es schreit: „Alles meins.“ Warum sollte ich dann auf ihre Seite verlinken?

foto: Sunrise Discovery in Angkor Wat, on flickr by Stuck in Customs

2 Gedanken zu „Wem gehören Totenrituale?

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