Gemeinfreie Werke sind wie ein Öffentlicher Park

Man muss sie pflegen. Einer, der das kann wie kein Anderer, ist Carl Malamud. Er hat zum Beispiel festgestellt, dass die Smithonian Stiftung einen Teil ihrer Einnahmen mit Fotos generiert. Dagegen gibt es grundsätzlich nichts einzuwenden.

Doch Smithsonian ist nicht irgendeine Stiftung. Sie verwaltet immerhin den größten Museumskomplex der Welt, 9 Forschungseinrichtungen und den Nationalen Zoologischen Garten der USA. Die Fotosammlung ist auch nicht irgend eine Sammlung. Vielmehr sind die 6288 Fotos  „das Fotoalbum der Nation“ (Malamud) …und die Smithsonian Institutionen der Speicherplatz des kulturellen Erbes der USA.

Die Stiftung hatte nun die Fotosammlung mit drakonischen Nutzungsbestimmungen und teilweise gepfefferten Preisen versehen. Der Rechtsprofessor Yochai Benkler bezeichnete die Nutzungseinschränkungen von Smithsonian als „Nonsens auf Stelzen“.

Doch ist die Stiftung überhaupt verkaufsberechtigt? Wem gehören die Fotos in den Nationalen Museen der Welt? Die us-amerikanische Rechtslage sagt darüber Folgendes aus:

The Smithsonian Institution is a trust instrumentality of the United States of America chartered by the U.S. Congress to „increase and diffuse knowledge.“ … The Smithsonian’s Board of Regents is chaired by the Chief Justice of the United States and the Institution receives over $650 million in federal funds every year.

works of the U.S. government have no copyright protection whatsoever. Works of the United States Government are in the public domain. (17 U.S.C. § 1059 While there are subtle exceptions, … the general principle is quite clear and applies just as much to the Smithsonian Institution …. „

Die Stiftung ist also eine öffentlich finanzierte Treuhandorganisation. Sie wird dafür bezahlt, dass das, was sie treuhänderisch verwaltet, allen zu Gute kommt. Und nicht den Meistbietenden. Sie kann für die Ergebnisse der Tätigkeit Ihrer Mitarbeiter auch keine Urheberrechte beanspruchen. Malamud hat demnach einfach festgestellt, dass die Fotos zur Public Domain gehören (gemeinfrei sind) und die story öffentlich gemacht. (In Deutschland ist das übrigens anders.)

Dann hat er die Fotos kopiert, zu einem Buch zusammen gefasst und auf die community-Plattform flickr hochgeladen – in geringer Auflösung, denn die höhere Qualität ist mit Wasserzeichen versehen. Da stehen sie nun -wie der Stadtpark- wieder all jenen zur Verfügung, die sich an ein paar Regeln halten.

Ähnlich verfuhr Malamud mit amerikanischen Gesetzestexten. Code ist Gesetz. Code ist Allmende. Gesetz ist Allmende. Also findet man inzwischen alle möglichen und unmöglichen Gesetzestexte auf public resource, einer Seite, die Malamud betreibt. Für richterliche Entscheidungen, Grundsatzurteile und ähnliche Dinge gilt das Gleiche. Deshalb arbeitet der Aktivist nunmehr in Richtung free law movement.

(vía)

foto: on flickr by publicresource

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