Prinzipien des Commonsmanagements

Diese Woche wird sich der Dritte Interdisziplinäre Salon der hbs, „Zeit für Allmende“, mit Prinzipien des Allmendmanagements befassen. Dabei stehen sich, wie immer im Salon, Aussagen zum Umgang mit begrenzten natürlichen Ressourcen und mit fast unbegrenzt reproduzierbaren immateriellen Ressourcen gegenüber. Sicher werden sich auch dieses Mal irritierte Nachfragen wiederholen: Kann man das überhaupt vergleichen? Land und Code? Zugang zu biologischer Vielfalt und Zugang zu Software? Ist das alles unter dem Commonsbegriff subsumierbar, und selbst wenn: Wofür ist das gut?

Man kann nicht nur, man muss! Denn…das macht parallellaufende Einhegungs- bzw. Privatisierungsstrategien offensichtlich und mobilisiert die politische Debatte auf der Suche nach neuen Paradigmen, die der Globalisierung und Digitalisierung stand halten. Die Terminator Technologie (also GURT – Genetic Use Restriction Technologie) ist für die Biodiversität das, was DRM (Digital „Restriction“ Management) für die kulturelle Diversität sein kann. Die Commonsdebatte bringt zusammen, was zusammen gehört: Die sozialen, kulturellen und natürlichen Grundlagen jedes Wirtschaftssystems.

Einen Klassiker zum Problem des Allmendmanagements am Beispiel natürlicher Ressourcensysteme hat vor knapp 20 Jahren die Sozialwissenschaftlerin Elinor Ostrom verfasst. Nun fand ich die von ihr ausführlich beschriebenen und begründeten Prinzipien in einer Zusammenfassung der Allmend Lektüre Gruppe des Heidelberger Forums für Kritische Theorie und Wissenschaft.

Ostrom unterscheidet „sieben bzw. acht Prinzipien“ einer funktionierenden Allmende:

1. „Klar definierte Grenzen“ (der Bezugsgruppe)

2. „Kongruenz zwischen Aneignungs- und Bereitstellungsregeln und lokalen Bedingungen“, d.h. Umfang von Nutzung und Aufwand der Ressourcenverwaltung sind auf lokale Begebenheiten abgestimmt.

3. „Arrangements für kollektive Entscheidungen“: Personen, die von den Allmend-Verwaltungsregeln betroffen sind, können über diese Regeln auch mitbestimmen. (Anmerkung S.H.: Jüngere Forschungen haben allerdings ergeben, dass die Ergebnisse nicht unbedingt schlechter sind, wenn die Leute nicht mitbestimmen. Sie können aus anderen Gründen mit den gesetzten Regeln einverstanden sein, z.B. weil sie ihrem gewählten Vertreter vertrauen)

4. Kontrolle und Rechenschaftspflicht gegenüber den Allmendberechtigten

5. Abgestufte Sanktionen

6. schnelle, direkte, lokale Konfliktlösung

7. minimale Anerkennung der jeweiligen Organisationsform und Rechtsverhältnisse durch Unabhängigkeit von äußeren (staatlichen) Machtstrukturen

Bei größeren Allmend-Systemen (z.B. Wassereinzugsgebiet)

8. „Eingebettete Unternehmen“: Die Verwaltungsstrukturen großer funktionierende Allmenden sind in kleineren Organisationseinheiten mehrerer Ebenen eingebettet.

(Quelle: Ostrom, Elinor (1990). Die Verfassung der Allmende - 
Jenseits von Staat und Markt. Tübingen. Mohr-Siebeck)

Klassiker zum Umgang mit „commons of the mind“ (Wissen, Ideen, Daten, Kultur) gibt es auch. Demnächst auf diesem blog.

Übrigens: Die Gruppe charakterisiert die gegenwärtige Commonsdebatte wie folgt:

„Während die linksorientierte Community das aus dem Mittelalter stammende Konzept des gemeinschaftlichen Verwaltens und Nutzens von (in der Regel landwirtschaftlichen) Ressourcen romantisierend als Kleinform kommunistischer Warenfreiheit feierte, halten rechtskonservative Gruppen das Konzept als reine linke Ideologie ohne jeglichen empirischen Gehalt oder historischens Fundament.“

Vielleicht sollten wir die Heidelberger Gruppe zum Salon einladen, denn mit romantischem Tunnelblick geht es in der linksorientierten Commonsdiskussion keineswegs zu. Davon kann man sich dort überzeugen.

9 Gedanken zu „Prinzipien des Commonsmanagements

  1. Commons als Wegweiser für den gesellschaftlichen Umbau

    Anmerkungen zur Commons-Diskussion, zweiter interdisziplinärer Politischer Salon

    Nach Durchsicht der Papiere des letzten Salons sehe ich – neben der Abgrenzung verschiedener Commons – die Frage nach den Akteuren im Mittelpunkt. Bevor wir (mit Silke) fragen, welche Merkmale Gemeinschaften haben, um sich für Commons zu engagieren, ist noch zu klären, wer sich engagiert oder in Zukunft engagieren soll. Unklar bleibt zunächst der Gemeinschaftsbegriff, vor allem hinsichtlich seines Verhältnisses zum Staat.

    Ist die Anwaltschaft (Sven Giegold) für Commons durch NGO´s eine Art Übergangsstadium, um den Staat darauf zu verweisen, seine Hausaufgaben besser zu machen (vor allem wenn es um „große Dinge“ wie das globale Klima geht)? Sven Giegold fragt „können Commons von einer Gemeinschaft verwaltet werden“ und antwortet selbst, das hinge „vom konkreten Typus des Gemeinguts ab.“ Es scheint unstrittig, dass ein kleines Biotop einen lokalen Kümmerer brauchen, das Weltklima aber in der Tat einer „Weltgesellschaft“ bedarf, einer organisierten globalen Verantwortlichkeit.

    Mit „Gemeinschaft“ meinen wir jedoch weniger einen konkreten Akteur, der bedrohte Commons rettet, als eine zivilgesellschaftliche Perspektive, ob man sie nun „postbourgeois“ oder „radikalbürgerlich“ (im Sinne des historisch vom Wirtschaftsbürger verdrängten, aufgeklärten „citoyen“) versteht. „Gemeinschaft“ formuliert ein historisch gewachsenes Bedürfnis, das „gute Leben“ gesellschaftlich zu konkretisieren. Angesichts der Klimakatastrophe konstituiert sich – zunächst noch eher diffus – eine Schicksalsgemeinschaft, augenfällig in der Anti-Globalisierungsbewegung, mittlerweile in verschiedenen NGO´s, Initiativen und Staaten, die sich der globalen Verantwortung stellen und am Projekt einer politischen Globalisierung arbeiten.

    Diese globale Gemeinschaft tritt – auch gestützt durch viefältige ökonomische, mediale und technische Vernetzungen – in das bislang lokale, nationalstaatlich oder ökonomisch dominierte gesellschaftliche Bewusstsein ein. Die Weltgemeinschaft manifestiert sich zum Beispiel auch in der Anerkennung der Menschenrechte, die zunehmend auch in ihren sozialen Ausprägungen (Recht auf Nahrung, soziale Teilhabe, Kulturgüter usw.) als relevant anerkannt werden. Bevor wir uns über die Ausgestaltung der moralisch-ethischen Kodizes (Annette Mühlberg) unterhalten, ist doch bemerkenswert, DASS diese Kategorien zu eigenständigen Größen werden, die Regierungen (Good Governance) und Wirtschaftsunternehmen (CSR etc.) zur Kenntnis nehmen müssen.

    Die Bedeutung unserer Commons-Diskussion könnte sein, gemeinsam von verschiedenen „Gütern“, Initiativen und Aktivitäten aus das neue gesellschaftliche Feld wahrzunehmen, das sich herausbildet. Ob wir uns um ökologische oder kulturelle Güter kümmern, ist dabei nicht entscheidend. Übrigens sollten wir nicht nur über freie Software, sondern (mit Bertram Keller) über die großen kulturellen und sozialen Fragen reden. Sicherheit in der Gesellschaft, Vertrauen, sozialer Zusammenhalt, auch z. B. kulturelle Teilhabe, und, mit Benedikt Härlin, Öffentlichkeit.

    Wir reden letztlich über EIN Phänomen. Es geht ganz banal um die Frage, wie wir auf diesem Planeten zusammenleben wollen, nachdem wir gemerkt haben, dass uns nationale oder ökonomische Sonderwege nur bedingt weiterhelfen. „Gemeinschaft“ verweist dabei auf Reziprozität, „allmende“ auf Voraussetzungen (für alle), aber auch auf Entwicklungsziele. Beide Begriffe können zivilgesellschaftlichen Akteuren verdeutlichen, dass sie zwar durchaus eigene Motivationen haben, aber gemeinsam an der Gemeinwesenentwicklung arbeiten.

    Die Commonsdiskussion verhilft uns, Ökologiebewegung, attac und andere soziale Initiativen als (zivilgesellschaftliche) Kulturimpulse zu verorten. Angesichts der „Basics“ geht es um das Aufspüren von Regeln und Verhaltenskodizes für ein „gedeihliches“ Zusammenleben – auch in globaler Dimension. Commons verweisen auf die Notwendigkeit der Berücksichtigung langer Zeiträume, auf Interdependenzen und ganzheitliche Fragestellungen.

    Für unser Akteursbewusstsein kann es hilfreich sein, jenseits der jeweiligen kulturellen und politischen Anknüpfungspunkte den – durchaus „utopischen“ – gesellschaftlichen Prozess zu erkennen, der sich abzeichnet. Je genauer wir uns mit den Commons auseinandersetzen und ihren spezifischen Gesetzmäßigkeiten, desto mehr erfahren wir über die Erfordernisse bezüglich der Neukonstitution von Gesellschaft.

    Indem wir uns in die Funktionsweisen der Basics vertiefen, entwickeln wir Maßstäbe für Märkte, für Unternehmen, aber auch für staatliche, soziale und kulturelle Organisationen. Diesen gesellschaftlichen Bauplan zu entwickeln, kann weder die Aufgabe des Staates oder der Märkte selbst sein, die in ihn auf neue Weise eingebunden werden müssen. Dem Staat käme es zu, neue Gesetze zum Schutz des Klimas und für die Einhegung der Märkte erlassen – da befinden wir uns auf der Ebene der Demokratie. Diese Regeln (ob für Natur- oder Kulturaneignung) zu ermitteln und öffentlich zu artikulieren (damit Staat und Wirtschaft sie aufgreifen), ist Aufgabe der neuen gemeinwohlorientierten Player. Kulturelle Definitionen zu FINDEN ist keine genuin demokratische Aufgabe – wie Wissenschaft und Kunstwerke nicht Ergebnis demokratischer Abstimmungen sind. Sie politisch (vielleicht auch mit Volksentscheiden) durchzusetzen, natürlich um so mehr.

    Zugleich ist darauf hinzuweisen, dass die Gemeinwohlorientierung (oder „Gemeinsinn“, wie Silke das nennt) angesichts der Commons nicht allein von zivilgesellschaftlichen Playern gepachtet ist. . Man denke z. B. an die Initiative von Muhammad Yunus, SozialUnternehmen zu gründen (die Gemeinwohl vor Profitinteresse stellen) und in das Wirtschaftsgeschehen zu implementieren. Aber auch hier gilt: Es bedarf einer Instanz, die diese Gemeinwohlorientierung an den jeweiligen Orten – eben auch in der Wirtschaft – ausbuchstabiert, wie es ja bereits ökologische und soziale Kodizes für Unternehmen gibt. Hier kommen dann die „Prinzipien funktionierender Allmenden“ zum tragen: Arrrangements, Rechenschaftspflichten, Sanktionen.

    Genauso wie denkbar wird, Unternehmen in die Gemeinwohlorientierung einzubinden, stellt sich auch die Frage nach den Humanressourcen. Wie finden wir Zugang zu unseren eigenen Quellen? Dabei geht es um weit mehr als nur um Zugänge zu Software, sondern um das Recht auf umfassende Persönlichkeitsbildung, um die Aneignung von Wissen, um die Konstitution unserer kulturellen Institutionen, um die Frage unabhängiger Information, Werbung usw. In diesem Kontext stellt sich natürlich auch die Frage der individuellen materiellen Basics, mit denen erst eine souveräne Lebensführung möglich wird (armutsfestes weltweites Grundeinkommen).

    Was sich in unserer Commonsdebatte abzeichnen könnte, ist die Eröffnung einer neuen gesellschaftlichen Diskussion, die über das ökologische Krisenmanagement hinaus erfragt, wie dem Gemeinwohl und der individuellen Entwicklung in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen am besten Rechnung zu tragen ist. Allein die Tatsache, dass eine solche Diskussion zugelassen wird und solche Ansätze sich gegenüber ökonomischen oder staatspolitischen Gehör verschaffen, ist entscheidend, wenn man sich vergegenwärtigt, wie z. B. in den letzten Jahren Privatisierungen quasi ohne Gegenstimme durchgesetzt wurden.

    Augenfällig ist, dass in einem Zeitalter ökonomischer Dominanz der Kulturimpuls an Bedeutung gewinnt. Im Gegensatz zu einer „Wirtschaftsgesellschaft“ neoliberaler Prägung könnte es darauf ankommen, mit den Commons Prinzipien für eine „Kulturgesellschaft“ zu ermitteln. In einer solchen Gesellschaft (oder Gemeinschaft) wären Markt und Staat mehr als historische Gebilde, die der Gewinnmaximierung oder feudalen Traditionen verhaftet bleiben. Ein eigenständiges Kultur- und Geistesleben könnte Unternehmen und öffentliche Institutionen in einen permanenten Transformationsprozess einbinden, der eine nachhaltige gesellschaftliche Neuorientierung ermöglicht.

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