Gemeinwohl – das „Kuckucksei der Verfassung“

Wer kennt sie nicht – die hoh(l)e Phrase? „Eigentum verpflichtet.“ Meiner Ansicht nach nicht nur zu sozialem, sondern auch zu ressourcenschonendem Handeln. Gemeint sind nicht nur Bodenschätze, Wasser und Land, sondern auch Sozialbindungen und Kulturbestände. Wenn die Gemeingüter den Bach runter gehen und die sozialen Netze reißen – so wie jetzt – dann ist gründlich was schief gegangen. Dass fast jeder mit seinem Eigentum machen darf was er will, hat dazu erheblich beigetragen.

Kürzlich hat Heribert Prantl in der Süddeutschen im Kontext der Hypo Real Estate Verstaatlichung einen treffenden Kommentar zu Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes gebracht. Er verdeutlicht, welchen Bedeutungswandel der Satz vom verpflichtenden Eigentum im Laufe der Jahrzehnte erfahren hat.

Der Staat, meint Prantl, hat im Falle von Hypo Real Estate

„nicht nur ein Enteignungsrecht, sondern eine Enteignungspflicht,“

denn

„diese Enteignung ist kein sozialrevolutionärer Akt, sie ist nicht einmal ein Instrument zur Gesellschaftsreform. Sie ist auch kein Mittel, das Staatsvermögen zu mehren, sondern nur ein kleiner Versuch, es zu erhalten.“ (Herv. von mir)

Doch „die Vorschrift über die Enteignung zum „Wohle der Allgemeinheit“, noch mehr der Artikel über die Vergesellschaftung von Produktionsmitteln (Art. 15. S.H.), galt jahrzehntelang als Verirrung aus den Kinder- und Jugendtagen der Republik.“

„Von 1949 bis in die Mitte der fünfziger Jahre finden sich in den Werken des Verfassungs- und des Wirtschaftsverwaltungsrechts noch umfangreiche und ernsthafte Abhandlungen über… Eigentumsumschichtung. Später war es dann so, dass schon scheel angesehen wurde, wer auf die Mahnung des Artikels 14 Absatz 2 verwies: „Eigentum verpflichtet.“

Gemeinwohl-Artikel seien die „Kuckuckseier der Verfassung“, sagt Prantl. Ein „schwerer Fehler“, denn das Großmanagement der Wirtschaft habe

„bis zur großen Finanzkrise den mahnenden Satz des Grundgesetzes auf perfide Weise ergänzt: Eigentum verpflichtet – zu nichts, außer zur Eigentumsvermehrung und Gewinnmaximierung.“

foto on Wikipedia by Michael Rose, GNU Lizenz für freie Dokumentation

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