Thomas Mann: Wald als Gemeingut

Gerade hielt ich an der auf Forstwirtschaft spezialisierten Fachhochschule Eberswalde einen Vortrag über Wald als Gemeingut. Den Einstieg lieferte mir ein Ausschnitt aus der “ Königlichen Hochzeit“ von Thomas Mann (1909):

„Das Volk sah ein, dass sein Wald auf die Witterungsbeschaffenheit und gesundheitlichen Verhältnisse des Landes vom entscheidensten, günstigen Einfluß war; es wusste wohl, dass ohne den prächtigen Wald in der Umgebung der Residenz der Quellengarten dort draußen sich nie mit zahlenden Fremden füllen würde; und kurz; dies nicht sehr betriebsame und fortgeschrittene Volk hätte begreifen müssen, …dass der Wald den wichtigsten Vorzug, den auf jede Art ergiebigsten Stammsitz des Landes bedeutete. Dennoch hatte man sich am Wald versündigt, gefrevelt daran, seit Jahren und Menschenaltern. Der großherzoglichen Staatsforstverwaltung waren die Vorwürfe nicht zu ersparen. Dieser Behörde gebrach es an der politischen Einsicht, dass der Wald als ein unveräußerliches Gemeingut erhalten und bewahrt werden musste, wenn er nicht nur den gegenwärtigen, sondern auch den kommenden Geschlechtern Nutzen gewähren sollte, und dass er sich rächen musste, wenn man ihn, uneingedenk der Zukunft zugunsten der Gegenwart maßlos und kurzsichtig ausbeutete. – Das war geschehen und geschah noch immer. Man hatte große Flächen des Waldbodens in ihrer Fruchtbarkeit erschöpft, indem man sie beständig und übertriebener und planloser Weise ihres Streudüngers beraubt hatte. Es gab viele Forste, die von aller Fruchterde entblöst waren, es gab solche, die infolge Streurechens zu Krüppelbeständen entartet waren.“

Foto: Carl van Vechten, Public Domain

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