Was haben Gemeingüter mit den Liegestühlen eines Kreuzfahrtschiffs gemeinsam?e

Dauerhafte Besetzung bringt Ärger! Die Sache ist so:

„Ein Schiff kreuzt von Hafen zu Hafen. Der einzige Luxus sind einige Liegestühle. Es gab etwa ein Drittel soviel wie Passagiere. In den ersten Tagen wechselten die Liegestühle ständig ihre Besitzer. Sobald jemand aufstand, galt der Liegestuhl als frei. Belegsymbole wurden nicht anerkannt. Diese Übung setzte sich vollkommen durch und erwies sich als zweckmäßig. Ein Gebrauchsgut, dass in begrenzter Zahl zur Verfügung stand, wurde nicht knapp. Nach der Ausfahrt aus einem Hafen, …in dem wie üblich die Passagiere gewechselt hatten, brach diese Ordnung plötzlich zusammen. Die Neuankömmlinge hatten die Liegestühle an sich gebracht und erhoben einen dauerhaften Besitzanspruch.“ (Herv. von mir)

Wie gelingt Ihnen das? „Einen Besitz“, schreibt der Soziologe Heinrich Popitz, „auf dem ich nicht ständig sitzen kann, kann ich nicht bewahren ohne fremde Hilfe. Die Besitzenden haben sich gegenseitig unmittelbar etwas zu bieten: Stellvertretung, Schutz, Bestätigung.“ „Die Verteidigung von Privilegien gegen die Benachteiligten setzt Kooperation unter den Privilegierten voraus“, resümiert Bruno Preisendörfer in der jünsten Printausgabe der monde diplomatique.

Umgekehrt setzt die Verteidigung der Nutzungsrechte an Gemeinressourcen – egal ob Liegestühle, Grundwasser, die Atmosphäre oder Kultur – Kooperation unter den Nichtprivilegierten voraus. Darum geht es in dieser Debatte. Um die Gelingensbedingungen von Kooperation.

Wir sind die Passagiere. Wir definieren die Ordnung. Wir haben Gemeingüter wie Gebrauchsgüter zu nutzen. Sie sind nicht zum „in Beschlag nehmen“ da.

Und nächste Woche geh ich in die Unibibliothek und leihe mir Popitz aus: „Phänomene der Macht“. Das ist die Quelle dieser Geschichte. (vía Le monde diplomatique, deutsche Printausgabe August 2009)

foto: on flickr by Lizenz: CC BY

2 Gedanken zu „Was haben Gemeingüter mit den Liegestühlen eines Kreuzfahrtschiffs gemeinsam?e

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