Und zwar exklusiv, fanden ARD, ZDF, SAT 1 und RLT. Die öffentlich – rechtlichen fanden das ein bisschen weniger, die Privaten dafür umso mehr.
Ich habe das Duell genau deswegen nicht verfolgen können, denn ich besitze – wie weitere 3 % deutscher Haushalte – keinen Fernseher. Die Süddeutsche vermeldet heute einen Minus-Zuschauerrekord:
„Merkel und Steinmeier debattierten auf vier Kanälen, trotzdem blieb die Quote mäßig. Statt den erwarteten 20 Millionen haben nur 14,2 Millionen Menschen beim TV-Duell eingeschaltet.“
Und warum interessiert niemanden das Potential der Zuhörer?
Die Debatte um die Senderechte im Vorfeld hatte ich verpasst. Als ich dann gestern Abend den Deutschlandfunk einschaltete, kommentierte Programmdirektor Günter Müchler, dass man eines der wichtigsten Beiträge zur politischen Meinungsbildung in diesem Jahr behandelt habe wie Privateigentum. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, höchstens noch ein paar Fragen an die Kandidaten:
Frau Merkel, Herr Steinmeier:
- Warum treten Sie die Rechte an ihren Aussagen zur Wahl zur exklusiven Nutzung an vier Fernsehsender ab?
- Ist es Ihr vorrangiges Ziel, so viele Menschen wie möglich zu erreichen und zu beteiligen? Auch Sehbehinderte oder Nicht-Fernsehbesitzer? Wenn ja: Warum haben Sie nicht dafür Sorge getragen, dass dies geschieht?
- Nehmen wir an: künftig dürften die Äußerungen der Bundeskanzlerin oder der Parteispitzen nur noch exklusiv übertragen werden? Wie wäre das mit dem öffentlichen Interesse an demokratischer Willensbildung vereinbar?
Es ist doch eigentlich ganz einfach: ARD, ZDF, RTL und SAT 1 sind auf dem Holzweg. Freie Rede und die Teilhabe am demokratischen Auseinandersetzungen ist ein unveräusserliches Grundrecht, das nicht einfach verkauft werden darf. Nicht an öffentliche und nicht an private. Punkt.
Foto on flickr by jot.punkt Lizenz: CC: BY
Privatisierungswahn! Nach Post, Bahn und Fernsehen kommen Bildung, Universitäten, Bibliotheken, Museen und Zoos dran, wetten? Warum also nicht Bundestagsdebatten? Es hat ja etwas Gutes: Wenn Spitzenpolitiker die Verwertungsrechte ihrer rethorischen Ergüsse an Privatsender abtreten, dann muss man ihr Gerede in den restlichen Medien nicht mehr ertragen … naja … schön wäre es, wenn man sich es so einfach machen könnte. Ich frage mich schon, ob es eigentlich verfassungskonform ist, dass einem der Zugang zu solchen Auseinandersetzungen verwehrt werden kann (schliesslich gibt es noch keine Fernsehpflicht, oder?). Auch viele Berufsgruppen, z.B. Taxi- und Lastwagenfahrer könnten die Debatte live im Radio verfolgen … wenn es denn gesendet würde. Sollen die im Dienst Fernsehen gucken?? Das Ganze ist einfach skandalös!
An die Öffentlichen etwas verkaufen? Das, was ich besitze, an mich selbst. Wie soll denn das gehen?
Das geht nur, wenn die Öffentlichen keine mehr sind. Da kann man in unserem Land wohl leider von ausgehen.
Haben sie doch gemacht. Die Urheber der Debatte haben auch den Öffentliche-Rechtlichen exklusive Rechte zugestanden. Ok, sie haben kein Geld dafür gekriegt … also nennen wir es lieber „enclosure“. Enclosure (Einhegung) ist eben mehr als Privatisierung. Sie kann vom Staat und von Marktteilnehmern ins Werk gesetzt werden und läuft nicht nur/immer über Verkauf, sondern über unterschiedliche Mechanismen – eben auch über die Ausweitung von Eigentumsrechten auf die Freie Rede und die Teilhabe an der demokratischen Auseinandersetzung.
Das ist doch der Punkt: Die bezeichnen sich noch als öffentlich-rechtlich, handeln aber als Private. Als Beleg genügt höchstens eine Woche Fernsehen.
Der öffentlich-rechtliche Charakter muß zurück gewonnen werden.
BTW: Hier mal ein link zur Untertanen- bzw. Unterwerfungssprache:
http://www.sopos.org/aufsaetze/4a91420655e28/1.phtml
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