Musik als Gemeingut

“Musik ist hauptsächlich ein Kulturgut.” Daraus folgt …, dass der Großteil der Musik (wie anderer Kulturgüter) eigentlich als Gemeingut unter der Public Domain stehen sollte“ fand Andre Dubber heute im all2gethernow camp.
Der Kontext steht hier. Ich muss mich mal umschauen, wie das Publikum das fand und was sonst noch bei all2gethernow diskutiert wird.

Und Sie? Können sie mit der Idee von der „Musik als Gemeingut“ was anfangen? Ist es nicht tatsächlich so, dass alles was komponiert und getextet wird in einem Maße aus der kulturellen Allmende schöpft, dass die Gemeinfreiheit die einzig logische Konsequenz ist? Was freilich niemanden daran hindern soll, mit Musik machen und aufführen und Fanartikel promoten und supersondererstausgaben und sonstwas Geld zu verdienen. Ich finde nur:  „Geschäftsmodell“ und Lizenzierungsfragen müssen voneinander getrennt werden und dürfen nicht – wie bisher – aneinander gekettet sein.

Ein Gedanke zu „Musik als Gemeingut

  1. Pingback: musikdieb.de » Musikkultur: Gemeingut oder Privateigentum?

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