Bundestagspetition: Open Access

Es ist ganz einfach: „Was öffentlich finanziert ist, muss öffentlich zugänglich bleiben.“ So steht es in diesem Manifest. Der Wissenschaftsblogger Lars Fischer hat in diesem Sinne eine ePetition beim Bundestag eingereicht. Der Titel, Wissenschaft und Forschung – Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen, scheint mir zwar etwas unglücklich, aber das Anliegen nicht. In der Petition heißt es:

„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass wissenschaftliche Publikationen, die aus öffentlich geförderter Forschung hervorgehen, allen Bürgern kostenfrei zugänglich sein müssen. Institutionen, die staatliche Forschungsgelder autonom verwalten, soll der Bundestag auffordern, entsprechende Vorschriften zu erlassen und die technischen Voraussetzungen zu schaffen.“

Hier einige Anmerkungen zu Sinn und Entstehungsgeschichte der Petition und hier geht’s zur Unterzeichnung bis zum 22. 12.2009 . (Anmeldung ist schnell erledigt.) Begründet wird der Antrag damit, dass …hohe Kosten wissenschaftlicher Zeitschriften Bürgern den Zugang zu Ergebnissen staatlich finanzierter Forschung verschließen. Unterzeichnet haben bereits mehr als 10.000 Personen, darunter das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Forschung und Bildung“, die Piratenpartei und mehrere Bibliotheken.

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Forschung und Bildung“ formuliert in seiner Pressemitteilung vom 10. November 2009 zur Unterstützung der Petition:

„Das Aktionsbündnis hat zusammen mit vielen anderen Wissenschaftsorganisationen seit Jahren darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber auch im Urheberrecht den Erwartungen der Öffentlichkeit Rechnung tragen muss. Er darf, auch aus wirtschaftlichen Gründen, nicht länger bevorzugt die kommerzielle Verwertung von öffentlich produziertem Wissen schützen, sondern muss stärker dem Gemeinwohlinteresse Rechnung tragen….

Offenbar aber sind Argumente allein nicht ausreichend. Daher hofft das Aktionsbündnis, dass die jetzige Petition, sozusagen aus der Basis, breiten Widerhall finden wird. Es ist den Bürgerinnen und Bürger nicht plausibel zu machen bzw. wird von ihnen nicht als fair verstanden, dass sie mehrfach für etwas bezahlen müssen, was im Grund ihnen allen gehört.“ (alle Herv. von mir)

Unter den Kommentaren bei Lars Fischer findet sich auch eine hervorragende Zusammenfassung des Anliegens von Stevan Harnad (Universität Québec, Montreal) die ich hier reproduziere:

WAS IST OPEN ACCESS? Freier Online-Zugang zu allen Forschungsartikeln, die den Peer Review durchlaufen haben (weltweit jährlich 2,5 Millionen Artikel in 25.000 Fachzeitschriften in Natur- und Geisteswissenschaften) für alle potentiellen Nutzer aus der Wissenschaft genauso wie aus der Gesellschaft.

WARUM OPEN ACCESS? Um Forschung produktiver, zugänglicher und übersichtlicher zu machen, ihre Effektivität und ihren Nutzen zu erhöhen und Anwendungen zu erleichtern – im Sinne der Steuern zahlenden Öffentlichkeit, die Forschung finanziert und zu deren Nutzen Forschung stattfindet – indem ihre Ergebnisse für alle Nutzer weltweit frei verfügbar sind. Und nicht nur für jene, deren Institutsbibliotheken die Zeitschrift abonniert hat, in der das Ergebnis veröffentlicht wurde.

WIE OPEN ACCESS? Alle Universitäten und Institutionen sowie alle Forschungsfinanzierer müssen vorschreiben, dass die endgültige, durch den Peer Review geprüfte Fassung aller bei ihnen erzeugten Forschungsergebnisse in einem frei zugänglichen Repositorium archiviert werden – möglichst bei den einzelnen Institutionen, eventuell zentral. Die Beiträge sollen veröffentlicht werden, sobald sie zur Veröffentlichung angenommen werden, so dass sie sofort für jeden frei online verfügbar sind.

Weitere Informationen auf Telepolis, bei netethics und hier in der Readers Edition von BürgerInfo 09.
foto: Lizenz CC: By, SA

Wissenschaft und Forschung – Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen

2 Gedanken zu „Bundestagspetition: Open Access

  1. Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass das „Wie?“ von Stevan Harnad derzeit der umstrittenste Punkt von Open Access ist, dem sich bislang auch die Wissenschaftsorganisationen (DFG, Max-Planck etc.) nicht haben anschließen wollen. Diese institutionelle Verpflichtung (institutional mandate), nämlich der eigenen Einrichtung die Arbeiten als Zweitpublikation unter OA-Prinzipien anbieten zu müssen, verstoße, so die herrschende, auch juristische Meinung, gegen das Prinzip der Wissenschafts- und Publikationsfreiheit. Diese Bedenken halte ich auch verfassungsrechtlich nicht für haltbar (und wenn, dann sollte der Gesetzgeber die Voraussetzungen für eine Verfassungskonformität schaffen). In USA, wo man sich mit dem dem Allgemeinutzen eher verpflichteten Copyright etwas leichter tut als das dem romantisierenden Schöpferverständnis verpflichteten Urheberrecht, ist man um einiges weiter. Man vergleiche nur den jüngsten offenen Brief von 41, überwiegend US-Nobelpreisträgern aus der Wissenschaft an den US-Kongress:
    wo es heißt:
    „We believe Congress can and must act to ensure that all potential users have free and timely access on the Internet to peer-reviewed federal research findings. This ultimately magnifies the public benefits of research by promoting progress, enhancing economic growth, and improving the public welfare.“
    http://www.taxpayeraccess.org/supporters/scientists/nobelists_2009.shtml

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