„In Deutschland gibt es inzwischen mehrere namhafte Beispiele einer praktischen Anwendung von CC-Lizenzen: So sind die Inhalte bei Wikipedia und Netzwelt.de mit CC-Lizenzen ausgestattet. Das Bundesarchiv stellt der Öffentlichkeit mehr als 100.000 Bilder unter einer freien CC-Lizenz zur Verfügung. Auch Fernsehsendungen wie „Elektrischer Reporter“ (ZDF) sowie „Extra 3“ und „Zapp“ (NDR) sind im Internet unter einer CC-Lizenz zu finden….“
Das erfahren die deutschen Bundestagsabgeordneten und alle jene, die es sonst noch wissen wollen, im letzten Absatz dieses Zweiseiters: Titel: Aktueller Begriff: CREATIVE COMMONS. Der Wissenschaftlichen Dienst fasst gut verständlich zusammen, worum es bei den alternativen Lizenzen geht. O-Ton: Es sei eine Idee,
„die Nutzern eine höhere Transparenz und Urhebern eine bessere Ausschöpfung ihrer Rechte verspricht.“ BINGO!
Hoffen wir mal, dass es in spätestens 2 Jahren einen Zweiseiter gibt mit dem Titel: „Aktueller Begriff: Gemeingüter“. (via)
Foto: Jakob B.