„Der Grund des Patentrechts“ 2/12

… hier der Einstieg des Vortrags von Prof. Dirk Löhr,

Löhr erläutert in diesem Teil (s)eine Landkarte an sog. „Investitionsgütern“. Dh. er stellt eine wirtschaftstheoretische Klassifikation von Gütern vor (auf die sich Stefan Meretz hier in weiterführender Perspektive bezieht). Hilfreich an der Landkarte …scheint mir die Verschränkung der Eigentumsebene (erste Spalte) mit den klassischen Kategorien Rivalität und Ausschließbarkeit, die Löhr griffig erklärt.

Löhr redet bewusst und konsequent von „sogenannten“ Allmendegütern, denn die klassische Einordnung der „Allmende“ in solche Schemata ist der vielfachen Verwechslung zwischen Allmenden und open-access-Regimen zu verdanken. Klar wird, welche ideologische Relevanz diese Ineinssetzung hat. Dennoch fürchte ich, dass es nicht reicht, ein „sogenannt“ einzuschieben, um gegen die unselige Assoziation zwischen „Allmenden“ und „zwangsläufiger Übernutzung“ anzuargumentieren.

Das Ganze ist also aus kritischer Sicht eines Wirtschaftsprofessors dargestellt. Eigentlich kann ich es jetzt nutzen und meinen Vorträgen über Gemeingüter voranstellen, um diesen – wie ich finde – zwar wichtigen aber weitgehend unfruchtbaren Zugang zur politischen Debatte über Gemeingüter in 8 Minuten und 55 Sekunden abzuhaken. 🙂

Die zentrale Erkenntnis in diesem Teil der Serie:

Die Übernutzung sogenannter Allmendegüter entsteht deswegen, weil die Nutzung aus der Ausbeutung privatisiert, die Kosten aber auf die Gemeinheit externalisiert werden.“

Zu Öffentlichen Gütern erklärt Löhr:

„Keine Rivalität, keine Ausschließbarkeit – das sind die typischen Merkmale eines – idealtypischen – öffentlichen Gutes, in der Sprache der Ökonomen“.

Zudem: Das Problem der Öffentlichen Güter sei nicht „Übernutzung“, sondern „unzureichende Produktion“. Auch hier gilt: Nimmt man andere Kriterien zur Güterklassifizierung hinzu, kommt man zu weiterführenden Aussagen. Nehmen wir die Genese. Wie werden die Güter in die Welt gesetzt?

Gemeingüter sind entweder Gaben der Natur und wurden als solche gepflegt, oder sie wurden von nicht immer eindeutig identifizierbaren Personen und Gruppen hergestellt und weitergegeben. Das kann ein historisch langer Prozess sein (Kulturlandschaften, Sprache) oder ein sehr kurzer (Wikipedia, Freie Software). Gemeingüter entstehen auch dadurch, dass sie von einzelnen Menschen hergestellt und zum Gemeingut bestimmt wurden (vgl. HTML und http oder Objekte unter einer freien Lizenz. Kein Politiker, kein Staat hat darüber befunden.

Über die Herstellung öffentlicher Güter wird hingegen meist in staatlichen Institutionen entschieden. Da geht es um die Versorgung mit Straßen, um das Licht eines Leuchtturms oder um die Frage, mit welchen Mitteln öffentliche Sicherheit herstellbar ist.

Bin jetzt gespannt auf den nächsten Teil.

Ein Gedanke zu „„Der Grund des Patentrechts“ 2/12

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