Das Bayerische Verwaltungsgericht in München hat nach einem Bereicht der Süddeutschen Zeitung bekannt gegeben, dass die südamerikanische Pflanze Stevia rebaudiana (zu deutsch Honigkraut) weiterhin von der Andechser Molkerei Scheitz als Süßungsmittel für Biojoghurt benutzt werden darf. Eigentlich keine so ungewöhnliche Meldung, die ich vermutlich gar nicht gelesen hätte, wenn mir das Thema nicht letzten Freitag in Oberbayern schon einmal zufällig über den Weg gelaufen wäre. Verblüffend fand ich aber die folgende Passage am Ende dieses Artikels: Ebenfalls darf nach der Entscheidung das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit keine Meldung in das europaweite Schnellwarnsystem einstellen. Nach Angaben der Zeitung dient dieses Schnellwarnsystem dazu, Behörden und Verbraucher in der EU vor gefährlichen Lebensmitteln zu warnen. Eine Meldung in diesem System, so endet der Bericht, führe in der Regel dazu, dass sich Verbraucher vom gesamten Sortiment eines Lebensmittelproduzenten abwenden. Für mittelständische Betriebe könne dies das Aus bedeuten.
Seltsam. Denn wenn das Bayerische Verwaltungsgericht die weitere Nutzung erlaubt, warum sollte dann das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine solche Warmmeldung vor gefährlichen Lebensmitteln einstellen wollen? Die Vorstellung, das Bayerische Verwaltungsgericht würde die Nutzung einer gefährlichen Substanz in Biojoghurt erlauben, während das Landesamt verzweifelt versuchen könnte, unsere Gesundheit zu retten, erscheint doch eher skuril. Zumal die Pflanze von der indigenen Bevölkerung Südamerikas offenbar schon seit Jahrtausenden aus natürlicher Süßstoff genutzt wird.
Wen könnte das Landesamt also dann schützen wollen, wenn es schon nicht unsere Gesundheit ist? Wer stellt eigentlich die künstlichen Süßstoffe her, die durch einen solchen natürlichen Süßstoff eigentlich völlig überflüssig werden? Aspartam zum Beispiel? Searle hielt ein Patent auf Aspartam und vermarktete es unter dem Handelsnamen NutraSweet, finde ich in Wikipedia. 1985 wurde Searle von dem Unternehmen Monsanto übernommen. … Da das Patent bereits 1992 abgelaufen ist, wird der weltweite Aspartam-Markt heute von verschiedenen Wettbewerbern versorgt. Blöd ist das ja schon, denn einen Naturstoff kann man ja nicht patentieren.
Monsanto? Und wer produziert sonst Zuckerersatzstoffe? Tate & Lyle? Hoechst? Pfizer? Ein Schüler hat einen lesenswerten Bericht hierzu im Rahmen des Chemieunterrichts ausgearbeitet und im Internet veröffentlicht.
Das scheint ja ein ziemlich lukratives Geschäft zu sein. Wer konsumiert eigentlich das ganze Zeug? Dabei stehen doch die Zuckerersatzstoffe samt und sonders unter Verdacht, nicht etwas dünn, sondern fett und krank zu machen. So schrieben etwa die Autoren William Nseir, Fares Nassar, and Nimer Assy in einem Übersichtsartikel (open access) für die Zeitschrift World Journal of Gastroenterolgy noch letztes Jahr: The use of sweeteners has increased considerably worldwide and soft drink beverages seem to be a major contributor for obesity, diabetes mellitus, hyperlipidemia, insulin resistance, hypertension, metabolic syndrome, and cardiovascular disease. Wow, aber das ist nun eine andere Geschichte. Das muss ich morgen mal genauer lesen.
Was mich heute interessiert ist aber die Frage: Was hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eigentlich damit zu tun und wieso sieht das Bayerische Verwaltungsgericht einen Anlass dieser Behörde zu untersagen, durch einen Eintrag ins Schnellwarnsystem die Existenz der Andechser Molkerei Scheitz zu bedrohen?
Kann mir das mal jemand erklären?
Ich rate mal, das Landesamt macht so weiter wie bisher. In der Vergangenheit war Stevia ja in Nahrungsmitteln verboten, weil es angeblich geundheitsschädlich wäre (Lobby, ick hör dir trapsen). In Anbetracht der Tatsache, dass z.B. Hochalter-Japan davon ausgiebig Gebrauch macht erscheint mir das nicht sonderlich zutreffend. Auf Arte(?) gab es da mal eine erhellende Doku, ist allerdings schon ein Jahr oder noch länger her.
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btw: Würdest du sagen, dass das Freie Kino Halle ein gutes Beispiel für Commons ist (Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht)?
http://www.freies-kino-halle.de/freies-kino/
Mein Erfahrungsbericht: http://www.lennstar.de/gedanken/?p=115
Spontan würde ich sagen, das Freie Kino Halle könnte Teil eines Commons-basierten Zugangs zur Ressource Film werden, aber aus meiner Sicht noch nicht per se ein Commons. Vielleicht ist meine Antwort noch nicht richtig durchdacht und basiert auf wenig Inormation. Meine Kurzbegründung: Commons sind eine soziale Beziehung rund um die nachhaltige Nutzung einer Ressource. Ein Kino ist erstmal keine soziale Beziehung, kann aber natürlich eine wichtige Komponente einer solchen Beziehung sein. Ich habe aber ein bisschen Bauchschmerzen bei meiner Begründung – sie erscheint mir ziemlich akademisch.
@lennstar: ich würd’s mal so sagen: So lange Du da nur zum „gucken“ hingehst, ist es keins. Commons können nicht passiv sein.
Aber es ist durchaus so angelegt, dass es ein Commons werden könnte… wenn sich genügend Leute nicht nur „guckend“ beteiligen.
Also: aktiv unterstützen!
Ist demnach ein selbstverwalteter Jugendclub ein Commons? Eigentlich schon, oder?
@Silke Helfrich: „genügend Leute“ – was heißt das?
10 Leute, die das Programm machen (+Untertitel + „Befreiung“ in eine CC-Lizenz übrigens)? 40 Leute (so viele wie jetzt Zuschauer)? Oder wenn die 40 alle Spenden? Wenn es 5 Jahre gelaufen ist?
Oder wenn (wie die Leute es hoffen) mehrere Freie Kinos entstanden sind, die dann einzeln auch weniger Arbeit haben, weil sie auf das vorbereitete Programm der anderen zugreifen können?
Oder wenn es – falls die derzeit Beteiligten plötzlich aufhören – sofort jemanden (ausreichend Leute) gibt, der weitermacht?
Ich würde sagen, der letzte Punkt ist der entscheidendere als alle anderen.
@Jakob B.: Meinen letzten Punkt genommen, hättest du auch eine Antwort auf deine Frage. Je nachdem, ob er mit dem Weggang der gegenwärtigen „Macher“ stirbt oder nicht.
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