
Silke, in deren geistigem Eigentum sich in diesem Augenblick die Alpen befinden.
Geistiges Eigentum? Diese Wortkombination hat das Zeug, in den Olymp der 100 blödsinnigsten Begriffe aller Zeiten aufgenommen zu werden. Nicht aus politischen Gründen, wie man zunächst vermuten wird, sondern aus rein semantischen. Geistiges Eigentum, das wäre was für den unvergleichlichen Ze do Rock. Übersetzt hieße das proprius spiritus, so ähnlich also wie der mir gehörige Grillkohleanzünder. Oder ist gemeint, dass ich dem [Birnen]geist gehöre, der mir innewohnt? Geistiger Großgrundbesitz. Aber Moment! Dass mir der Geist gehört, den ich besitze, ist doch ein alter Trugschluss. So bin ich zwar im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, die aber dennoch einen anderen Eigentümer besitzen können. Denn, so die Wikipedia, ein Gegenstand kann sich vorübergehend oder auf Dauer im Besitz einer anderen Person als der des Eigentümers befinden. Ich bin also unter Umständen im Besitz meines Geistes, der aber Eigentum eines anderen ist – beispielsweise das meines Arbeitgebers, eines Produzenten oder Verlegers. Dieser Andere wiederum hat dann die fast beliebige Verfügungsgewalt über meinen Geist, wobei die Gedanken bekanntlich frei sind.
Fassen wir zusammen: Ich bin also im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, die das Eigentum eines anderen sind, der darüber nach Belieben verfügen kann wie er will. Da ich aber gleichzeitig denken kann was ich will und der Eigentümer somit nicht weiss, über was er nach Belieben verfügen kann, scheint mit das geistige Eigentum so eine Art von eingebildetem Eigentum zu sein.
Ich denke mir ein virtuelles Grundstück, das ich über einen geistigen Immobilienmakler an einen spirituellen Investor verkaufe. Dieser kann das Grundstück nicht bebauen, denn er weiss ja nicht, wo es liegt. Das macht ihm aber nichts aus, da er es ohnehin nur gewinnbringend weiterverkaufen will.
Das Ganze klingt ein bisschen absurd. So wie ein Verleger, der ein Grundstück im Geist eines Schriftstellers kauft, dieses aber nie betritt … also ein Werk, dass er nie wieder neu auflegt, obwohl es längst vergriffen ist. Oder eine Firma, die einen Acker im Geist eines Wissenschaftlers kauft, diesen aber nie pflügt. Oder eine Erfindung, die man zwar patentiert, aber nie nutzt.
Seltsam ist hierbei, dass der Erfinder das Grundstück in seinem eigenen Geist nun vom Eigentümer zurückmieten kann, wobei ich nicht ganz sicher bin wozu er dies tun sollte. Vielleicht wäre das der Fall, wenn der Autor das Buch lesen will, das er selbst geschrieben hat.
Wahrscheinlich bringe ich aber alles wieder durcheinander, weil ich den Vollbesitz meiner geistigen Kräfte an den Birnengeist abgegeben habe, der sich im Eigentum der Flasche befindet. Und die lässt nichts raus, weil sie beliebige Verfügungsgewalt über den Geist besitzt. Denn immerhin das habe ich verstanden: Wenn ich etwas besitze, dann bin ich ja nur der Besitzer und nicht der Eigentümer dieser Sache – also meines oder des Birnengeistes. Es ist wie bei der russischen Matruschka: Der Flaschengeist ist im Besitz meiner Kräfte und ich bin der Eigentümer der Flasche über die wiederum meine Kräfte freie Verfügungsgewalt besitzten, die ich aber an den Geist in der Flasche abgegeben habe … und so weiter.
Das führt zu nichts!
Ich glaube, mit dem geistigen Eigentum ist einfach ein Schloss gemeint, von dem ein Gespenst Besitz ergriffen hat.
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Was ist, wenn ich mein „geistiges Eigentum“ an dich gebe? Müssen wir dann immer gemeinsam entscheiden, wenn wir einem Dritten was darüber sagen? Und dann mit diesem Dritten gegenüber dem Vierten… könnte ziemlich aufwändig werden!
Das kommt darauf an, ob Du mir Dein geistiges Eigentum verschenkst, verkaufst oder vermietest. Verschenken ist eigentlich nicht vorgesehen. Das wäre wie die Übertragung aller Rechte ohne Honorar. Sowas gibt’s nur in der Wissenschaft. Beim Verkauf hast Du gar nichts mehr mitzureden. Der Geist, den Du mir veräußert hast, darf Dir dann nicht mehr innewohnen. Es sei denn, Du mietest ihn. Beim Vermieten kommt es auf den Mietvertrag an (Copyright, Copyleft). Wenn der Eigentümer den Geist weitervermietet ohne den Besitzer zu fragen und der Mietvertrag dies nicht ausdrücklich erlaubt, dann gibt es Stress vor Gericht. Wenn der Geistbesitzer den Geist ohne Einwilligung des Geisteigentümers untervermietet, dann auch. Dann wird der Geist fristlos gekündigt und notfalls gewaltsam geräumt.
Oder umgekehrt: Lohnsklaven sind Eigentümer ihrer Produktivkräfte (geistiger Natur oder in Form von Körperkräften oder -routinen) aber genötigt, diese temporär Unternehmen zu überlassen, damit diese den ihnen temporär überlassenen Besitz (ihre Mietsache) tauschwertproduktiv anwenden und die Eigentümer ihrer eigenen Arbeitskraft Geld haben, mit dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
Ihre Geisteskraft ist also bereits enteignet, weil das Produkt ihrer geitigen Anstrengungen ihnen nicht mehr gehört bzw. nicht mehr zu ihnen gehört. .
Ja, der Begriff „geistiges Eigentum“ ist Quatsch. Es geht dabei um Privateigentum von Produkten bzw. private Verfügung über diese. Die Verfügungsgewalt über sie (das sie betreffende Veräußerungsvermögen) wird allein deshalb „geistig“ genannt, weil sie sich technisch gesehen beliebig reproduzieren ließen ohne dass der Gesellschaft dadurch in nennenswerten Umfang zusätzliche Kosten sozialer bzw. ökologischer Natur entstünden. Was aus kapitalistischer Sicht natürlich etwas Gespenstiges hat, weil dies zeigt, dass die privateigentümlichen Formen des Füreinanders plötzlich als etwas Unvernünfiges erscheinen. Die Gesellschaft muss sich also zumindest ein vernnftigeres System der Entlohnung für besondere persönliche Leistungen ausdenken, solange das notwendig und gewollt ist.
Gruß hh
Wenn ich der Eigentümer meiner Produltivkräfte bin, dann vermiete ich sie Dir. Nimm sie und pass gut auf sie auf. Du findest sie morgen früh um 9 Uhr bei mir im Büro. Das Schöne ist, als Mieter meiner Produktivkräfte musst Du sie nämlich bewohnen – das heißt, Du arbeitest für mich und bezahlst mir dafür auch noch Miete. 🙂 Ich bin also fein raus.
Ne, ne, ne, so wettet kein Kapitalist! Ich würde meine Mietsache (deinen Geist) natürlich für mich arbeiten, heißt: „geistiges Eigentum“ schaffen lassen über dass ich privat verfügen kann es sein denn es macht jemand Pirateigentum draus :-(. .
Geistiges Pirateigentum! 😀
Pingback: Aktuelles 7. Mai 2012
wundervoll kreative Debatte!
Morgen abend (08.Mai), 19.05 Uhr gibt’s dazu ein Interview mit mir im Meinungsmagazin Politikum des WDR5
http://www.wdr5.de/sendungen/politikum.html
Pingback: Wozu Geistiges Eigentum? « CommonsBlog
Pingback: Wozu Geistiges Eigentum? http://bit.ly/J6AqmF… « keinews
Sehr schön! Vor allem, dass die Eigentum und Besitz konsequent auseinander hältst. Du bist am allgemeinen Begriff des Eigentums sehr nahe dran, wenn du schreibst:
Tatsächlich ist es eine staatlich-juridisch verordnete Einbildung: Eigentum existiert nur, weil es rechtlich definiert ist und staatlich sanktioniert wird. Das gilt allerdings für alle Formen von Eigentum. Denn dass ein Stuhl mein „Eigentum“ sei, ist eine genauso staatlich-rechtlich verordnete Einbildung wie das geistige Eigentum an diesem Kommentar. Allein, dass ich drauf „sitze“ macht vielleicht augenfällig, dass der Stuhl (gerade in diesem Moment) mir gehört — aber das fällt ja schon wieder unter den Begriff „Besitz“ und nicht „Eigentum“.
Ob das jetzt ein gutes Arguent gegen die Behauptung eines illegalen Inbesitznehmens ist, das die privateigentümlichen Ermöglicher des gesellschaftlichen Gebrauchswertes (ob nun Stuhl oder Stuhlkonstruktionssoftware) der Möglichkeit eines guten Lebens beraubt, das nun einmal vom Verkauf des Begehrten abhängt?