Wer sich online bewirbt benötigt digitale Bewerbungsbilder. Die Abzüge eines Passbild-Fotografen einfach einzuscannen und per Copy&Paste in die Bewerbung einzufügen ist aber nicht erlaubt. Auch in Facebook etc kann man nicht einfach ein vom Fotografen hergestelltes Klassenfoto einstellen, sonst verletzt man Urheberrechte und riskiert eine Abmahnung, so erklärt uns die Stiftung Warentest.
Man sollte also dem Passbildfotografen den gleichen Vertrag zur Unterschrift vorlegen, den ein Verlag dem Autor eines Buchmanuskripts anbietet und sich sämtliche Rechte übertragen lassen. Welche schöpferische Leistung liegt eigentlich darin ein Gesicht abzulichten, das jemand grinsend vor die Linse hält? Und was mich besonders interessiert: Kann auch ein Passbildautomat Urheberrechte beanspruchen? Wird mich demnächst mein Kamerahersteller verklagen?
Da sich das deutsche Urheberrecht aus dem Persönlichkeitsrecht ableitet, kann ein Passbildautomat hier keine Urheberrechte beanspruchen.
Im Copyright-Bereich: Eventuell der Eigentümer des Automaten?
Muss man dann sicherstellen, dass der Automat keine Persönlichkeit hat? Maschinen haben ja oft ihren eigenen Willen … . Und was ist mit Urhebern, die unter Persönlichkeitsspaltung leiden? Haben die Anspruch auf ein doppeltes Honorar?
Nein, die müssen Persönlichkeits-getrennte Konten führen, nur eine der Persönlichkeiten darf dann das Geld nutzen. Allerdings kann man so auch den Steuerfreibetag für mehrere Personen nutzen. Hat halt alles Vor- und Nachteile. 😉
Ich frage mich sowieso schon lange, wie man eigentlich bei einem biometrischen Passbild die notwendige schöpferische Höhe begründen möchte, die notwendig ist, damit ein urheberrechtlicher Schutz überhaupt erst entsteht. Das Urheberrecht trifft schließlich nicht automatisch auf alles zu was ein Mensch macht. Es muss schon künstlerisch und kulturell einen minimalen Anspruch erfüllen.
Ich frage mich, wo die Kunst herkommen soll bei einem Bild, bei dem Gesichtsausdruck, Kopfhaltung, Ausleuchtung und Vorder- und Hintergrund vorgegeben sind. Ich kann die Kunst und damit die Begründung für einen urheberrechtlichen Schutz hier einfach nicht finden!