Ich habe mir Gedanken gemacht über „den Staat“ und die Frage, wie dieses Nichtfassbare aus Commonsperspektive vielleicht doch zu fassen ist. Und -wenn ja- wie sowie vor allem, ob sich daraus Gestaltungsperspektiven ergeben.
Die Überschrift irritiert, denn ich veröffentliche den Text zunächst auf Deutsch (heute, morgen, übermorgen und überübermorgen). Zugleich entsteht eine englische Fassung, die nach der Diskussion in der Commons Strategies Group auch in eine ganz andere Richtung laufen könnte…. Anlass meines Nachdenkens ist ein so genannter internationaler Deep Dive, den wir mit der Heinrich Böll Stiftung in Kürze stemmen werden. Ich gehe davon aus, dass ich nach dem „Tauchgang“ nochmal ein ganz anderes Papier schreibe.
Auf Lob, Kritik und Anregungen zu diesem Aufschlag bin ich jedenfalls gespannt. Inhaltlich geht es um:
- Aspekte von Staat/-lichkeit
- Nationen/ Nationalstaat – eine unheilvolle Verquickung
- Staat und Ökonomie – Ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis
- Staat-/lichkeit und Common/ing
- Commoning Statehood?
- Vielfalt Commonistischer Zugänge zur Staatsdebatte
TEIL I: Aspekte von Staat/-lichkeit; Nationen/Nationalstaat
Zum Auftakt
Dies ist kein Positionspapier. Vielmehr war das Anliegen, mich dem Thema Staat/-lichkeit auf Grundlage eines Commons-Verständnisses zu nähern, in dem Commons nicht als Ressource oder als ‚an-überschaubare Gemeinschaften-gebundenes-Konzept‘ verstanden werden, sondern als eine Haltung und Weltsicht sowie als Set von Handlungsmusten1, das Freiheit, Fairness und Gerechtigkeit verbinden kann, in „der Wirtschaft“ genauso wie in „der Gesellschaft“. Solche Commons sind überall in der Welt vorfindlich oder herstellbar, aber nie losgelöst vom jeweiligen Kontext.
Der Text ist geschrieben, um einige(!) konzeptionelle Fragen aufzuwerfen. Er verweist darauf, dass Begriffe und Grundannahmen erhellt werden müssen, um die „konkrete Utopie“ (Bloch) beschreibbar zu machen, die sich mit dem Anliegen verbindet, Staatlichkeit aus Commonsperspektive zu kritisieren, zu denken und zu gestalten.
Anders gesagt: Es geht hier nicht um Fragen der Transition. Es geht auch nicht um konkrete Stellschrauben, die bewegt werden müssen, oder gar um die Modellierung eines Staatskonzepts. Der Text ist schlicht ein Anlauf, um auf Grundlage gegenwärtiger Commons-Praktiken (die zum Teil erst durch moderne Informations- und Kommunikationstechnologien möglich wurden) die Zukunft von Staat/-lichkeit zu denken. Sofern das überhaupt sinnvoll ist. Der Text versteht sich als offenes Dokument und als Einladung zum Weiterdenken!
Aspekte von Staat/-lichkeit
Ausgangspunkt meiner Überlegungen ist, dass Staaten als institutioneller Ausdruck einer gesellschaftlichen Verfasstheit erscheinen und somit das Gemeinschaftliche sprengen.2 Schon dies macht eine zentrale Herausforderung für unser Thema deutlich, da sich Commons kategorial und lebenspraktisch auf Gemeinschaften und/oder Netzwerke als deren Subjekte beziehen (zum Verhältnis Gemeinschaft-Gesellschaft, siehe Teil II).
Und so schwer sich Commons eindeutig definieren lassen, so wenig lässt sich eine als Norm geltende Staatsform oder eine theoretisch allgemeingültige Staatsdefinition ausmachen. Staat zeigt sich als komplexes institutionelles System, das Machtverhältnisse in der Gesellschaft kondensiert, aber potentiell auch zu verschieben in der Lage ist. Mithin handelt nicht „der Staat“ („den“ Staat gibt es im Grunde nicht), sondern je spezifische Gruppen mit konkreten Interessen und Machtpositionen.
Auch wenn es „den Staat“ nicht gibt, kann von vier Aspekten der Staatlichkeit ausgegangen werden, die sich in allen bisherigen Staatsformen finden.
Dies zusammenziehend ist ‚Staat‘ als territorialisierte politische Macht über eine Gesellschaft zu verstehen, die auf Grundlage von Regeln und Normen durch all jene Behörden, aber auch Vollzüge, Vorstrukturierungen3 und (Denk-) Gewohnheiten4 ausgeübt wird, deren sozial konstruierte Funktion(en) von den Regierten verbindlich akzeptiert wurde(n). Dabei ist die Akzeptanz dieser Regeln und Institutionen weder von Dauer noch a priori gegeben; sondern stets Ergebnis gesellschaftlicher Auseinandersetzungen. Von diesem Gedanken ist es nur ein kleiner Schritt zu einem prozessualen Verständnis von Staatlichkeit. Tatsächlich haben Staaten eine je spezifische Zeitlichkeit, deren Gesamtzyklus historisch kürzer zu sein scheint als jener von Allmende-Institutionen, kein Staat hat je so lang überdauert wie gemeinschaftlich verwaltete Bewässerungssysteme.
Aus prozessualer Perspektive ist Staat weder ein Ding, noch ein Subjekt oder eine Entität, sondern Ausdruck eines kulturell geprägten sozialen Beziehungsgeflechts5, das in ständiger Wandlung begriffen ist. Es steht also in Frage, ob ein Staat überhaupt ist oder ob nicht treffender von der täglichen Herstellung von Staat und Staatlichkeit gesprochen werden muss. Oder kürzer: Staat ist nicht, Staat wird gemacht. Staat ist keine Essenz, sondern ein je konkret erlebter (bzw. insbesondere von Staatenlosen oder an der Staatsgrenze Abgewiesenen6 erlittener) Zustand im Verlaufe gesellschaftlicher Institutionalisierungsprozesse. Staat ist mithin ein von uns beeinflussbarer Prozess der gedanklichen, bürokratischen, norm(durch)setzenden und alltäglichen Institutionalisierung – und daher in all diesen Aspekten veränderbar. Das ist die gute Nachricht. Die Frage ist: Wie gelingt diese Beeinflussung aus Commons-Perspektive?
Trotz aller kontextuellen Spezifik erweisen sich mindestens drei Elemente als konstitutiv für moderne Staatskonzepte, auf die wir uns während des Deep Dives beziehen werden, weil wir aus der gegenwärtigen Situation heraus diskutieren:
- Zunächst die Trennung zwischen privater und öffentlicher Sphäre, auf deren Sicherung und Durchsetzung das Handeln staatlicher Institutionen zugleich ausrichtet ist (was konkret als „privat“ und „öffentlich“ gilt divergiert weltweit enorm
- Zweitens die Trennung von Produktion und Reproduktion, die zugleich von der Idee der (heteronorm aufgeladenen) Zweigeschlecht-lichkeit durchzogen ist7.
- Drittens die historisch ebenfalls relativ junge Trennung zwischen Ökonomie und Politik. Im Imaginären sind Staat und Markt sind räumlich getrennt verankert. Foucault spricht von einer „gegenseitigen Exterritorialität von Wirtschaft und Staat“; so als seien es zwei voneinander getrennte Spähren, was teilweise den weitgehend fruchtlosen Streit um ‚mehr oder weniger Staat‘ bzw. ‚mehr oder weniger Markt‘ erklärt.
Nationen/ Nationalstaat – eine unheilvolle Verquickung
Doch zurück zum ‚Werden von Staat/-lichkeit‘. Im Nachdenken darüber drängt sich die historisch jüngste „legitime Staatsform“ (Arendt 1963) in den Vordergrund: der Nationalstaat. Dieser bezieht seine Macht aus der Verfügung über Geld, Polizeigewalt (Stichwort Gewaltmonopol) sowie sämtlichen Instanzen des Regierens. Im nationalstaatlichen Rahmen muss jedoch politisch herbeikonstruiert wer, wer nun ‚die Nation‘ ausmacht, wer also „die Dänen“, „die Ruander“, „die Australier“, kurz: „die Staatsbürger_innen“ sind. Und wer nicht. Anders als Zugehörigkeiten im anthropologischen Sinne müssen nationale Identitäten gewissermaßen erfunden werden. Daraus ergeben sich weitere Herausforderung an eine emanzipatorische Staatsdebatte. Die Frage nach Innen und Außen, nach der Grenzziehung und danach, wer auf welcher Grundlage die Definitionsmacht darüber hat. Wir können diesen Aspekt hier nur anreißen.
Seit der Französischen Revolution von 1789 hat es verschiedene Wellen von Nationalstaatsgründungen gegeben. James Scott arbeitete in „Seeing like a State“ (1998) heraus, wie diese mit Bemühungen der Regierungen einher gingen, die „Lesbarkeit“ sozialer Interaktionen und Prozesse (gleich ob Maße, Gewichte, Nachnamen oder Landbesitz) und damit die Überprüfbarkeit der Untertanen zu „vereinfachen“. So wie die moderne Forstwirtschaft biodiverse Wälder allmählich in monokulturelle Nutzholzspalierwälder verwandelte, um die Nutzholzproduktion vorhersagbar zu machen (Scott 1998; I), regelten Namensgebung, Kataster und Bürokratisierungen die Zählbarkeit des Sozialen und schufen damit eine Voraussetzung zum Durchregieren. Ursprünglich kulturell verankerte Bedeutungen verwischten, ebenso die komplexen, commons-typischen, oft nicht kodifizierten Regelungen und Ritualisierungen für den landwirtschaftlichen Anbau oder die materielle Produktion, für die Nutzung von Gegenständen oder von natürlichen Ressourcen, für Konfliktlösung und soziale Kohäsion. Anders gesagt: nationalstaatliche Ordnungen überlager(te)n Commons-Arrangements und mach(t)en sie tendenziell unsichtbar.
Daran hat sich im Grunde bis heute wenig geändert. Commons werden, gerade auch als Ansatzpunkt für Governance, weitgehend ausgeblendet.
Für unser Thema ist noch eine weitere ‚Verwischung‘ von Belang: Jene zwischen Nationen und der Nation/National (vgl. im Englischen first nations, vs. Nationalhymne, analog dazu in Lateinamerika pueblos originarios vs. el pueblo mexicano (also alle Menschen mit einem Pass der Vereinigten Mexikanischen Staaten). Auch im Deutschen nutzen wir das Wort Volk im ethnologischen Sinne genauso wie in „Staatsvolk“. Dabei ist der Unterschied zwischen beiden Verständnissen soziokulturell und politisch entscheidend. Die im Regelfall eindeutigen Grenzen der Nationalstaaten wurden meist nicht entlang der zumeist uneindeutigen Grenzen der Nationen (i.S. von first nations; pueblos originarios) gezogen, was nur ein Spiegel der Verquickung einer anthropologischen Kategorie mit einer politischen ist, die insbesondere im Kolonialzeitalter fatale Konsequenzen hatte. Bob Jessop drückt es so aus:
„There are many National States but not all (or potential) National States are not or not yet Nation States“ (2014).
Diese (nicht nur linguistische) Einverleibung kultureller Identitäten8 in den Nationalstaat hilft zum Beispiel die Balkanisierung9 zu verstehen. Und sie muss uns sehr bewusst sein, wenn wir die Frage nach Staatlichkeit mit der Commonsperspektive verbinden wollen. Ohnehin stellt sich die Frage, ob ein Konzept aus dem 19. Jhd. für das 21. Jhd noch taugt oder ob Hannah Arendt zu folgen ist, die vor dem Hintergrund der Erfahrung mit dem demokratisch gewählten Naziregime 1963 schreibt:
„Die Lebensunfähigkeit gerade dieser Staatsform in der modernen Welt ist längst erwiesen, und je länger man an ihr festhält, um so böser und rücksichtsloser werden sich die Pervertierungen nicht nur des Nationalstaats, sondern auch des Nationalismus durchsetzen.“
Und sie diagnostiziert einen Zusammenhang zwischen dem Nationalstaat und der für diesen so „typischen Fremdenfeindlichkeit“ (ebd). Doch selbst wer der Arendtschen Schlussfolgerung nicht folgen mag und sie der spezifisch deutschen Situation Mitte des vergangenen Jahrhunderts zuordnet, wird feststellen, dass mit nationalstaatlichen Konzepten und Instrumenten die Territorialisierung bzw. Internationalisierung von Staatlichkeit nicht greifbar sind (vgl. EU oder Global Governance Prozesse). Auch deswegen wird in der Realität enorm viel Kraft investiert, um eine europäische kulturelle und politische Identität zu schaffen (was sich – wie in der aktuell empfundenen Bedrohung nationalstaatlicher Souveränität im Kontext der „Flüchtlingskrise“ – als brüchig erweist).
Zumindest in Europa dient auch das vom Nationalstaatsnarrativ unabhängige Konzept eines „Europa der Regionen“ dieser erwünschten Identitätskonstruktion. Es verweist auf einen Regionalitätsaspekt, der für Commons-Governance (häufig bezogen auf sozioökologische kulturelle Räume) fruchtbar gemacht werden könnte. Eine Garantie, dass dieser Bezug auf bioregionale Verankerung progressiv ist, gibt es dabei nicht. Vielmehr kann er auch, etwa auf Basis eines starken identitären oder auf ökonomischen Privilegien beruhenden Gemeinschaftsbezugs nach außen abschottend, diskriminierend und sezierend eingesetzt werden. Das ist eine enorme Herausforderung für einen Commons-Ansatz.
Teil II
Teil III
Fußnoten
1 So etwas wie: ‚Wissen soll frei sein‘.
2 Sowohl die Unterscheidung zwischen Gemeinschaft und Gesellschaft, als auch jene zwischen Staat und Gesellschaft ist Ergebnis einer fortgeschrittenen Phase des Modernisierungsprozesses. Die Konzeption des Staates unabhängig vom Herrschenden, datiert auf das 18. Jhd und hat sich erst im 19. Jhd. durchgesetzt. In diesem Prozess hat sich „die bürgerliche Gesellschaft gegenüber dem Staat verselbständigt“ (Benz 2008: 105).
3 Vgl. die drei Trennungen im Folgenden.
4 Man erinnere sich an den gramscianischen Gedanken, dass „Der Staat […] nicht immer dort zu suchen [ist], wo er institutionell zu sein scheint.“ (Gefängnishefte)
5 Vgl. die Staatskonzeption von Nikolas Poulantzas
6 Vgl. die aktuelle sogenannte „Flüchtlingskrise“ in Europa.
7 … die sich, zumindest im westlichen Kulturkreis, erst im 18. Jahrhundert vollständig durchgesetzt hat. Anderswo reicht dieser Wandel, durch westliche Kulturdominanz und Normativiität beeinflusst, bis in die heutigie Zeit hinein, eng verbunden mit der zunehmenden Einbindung in Markt und Geldökonomie.
8 In Boliviens wird seit der im Jahr 2009 angenommenen Verfassung offiziell das Adjektiv „plurinational“ genutzt, um die Problematik ins Bewusstsein zu rücken. Die offizielle Staatsbezeichnung lautet seither: Estado Plurinacional de Bolivia.
9 Die als Verwandlung vom Nationalstaat in Nationen-Staaten interpretierbar ist. Vgl die Entwicklung autonomer Republiken nach dem Zerfall der Sowjetunion und die Nachkriegsordnung seit Mitte der 1990er Jahre in ehemaligen Jugoslawien.
Pingback: State/-hood and Common/ing (2/4) | CommonsBlog
Pingback: Statehood and Commoning (4/4) | CommonsBlog
Hallo,
ein kurzer Gedanke zu Statehood and Common/ing“:
Warum in diesem Zusammenhang über Staat(lichkeit) nachdenken? Wenn ich selber überlege, und auch wenn ich den Blog lese, denke ich, dass es eigentlich darum geht, VERWALTUNGsformen zu finden, die commoning als gesellschaftlicher Basis entsprechen würde. Verwaltungsformen, die vermutlich nicht „richtig“ sein können, sondern veränderlich und -bar gedacht werden müssten. Staatlichkeit – egal welcher Ausprägung, kapitalistisch, feudalistisch, realsozialistisch … – beinhaltet immer Ausgrenzung, Abgrenzung, territoriale Souveränitäten etc., und damit auch hegemoniale Nivellierung von Unterschieden, die gar nicht nötig wären (sondern destruktiv wirken). Ich kann mir so etwas wie einen Commons-Staat, der neben kapitalistischen Staaten (z.B.) „friedlich koexistiert“, nur extrem schwer vorstellen. Ich denke, es geht um Entwicklungen, die Warenproduktion (und damit auch das Denken in Warenkategorien) immer weiter zurückzudrängen und die vielfältigen Kollektiv/Commons immer mehr zur Normalität (auch im Sinne von Normsetzung) werden zu lassen. Ich denke, dass ein Denken in staatlichen Kategorien dem widerspricht, ist zu starr.
Herzlich
Holger
Lieber Holger, ich kann mir das derzeit auch nur sehr schwer vorstellen, deswegen will ich ja eine Tiefenbohrung machen. Also im Grunde die Frage stellen, ob man Staat commonifizieren kann (wenn man ihn kommodifizieren kann, warum sollte das nicht andersrum gehen)? Bin für jeden Kommentar hier, v.a. für jede Frage dankbar, denn wir werden – als Commons Strategies Group – demnächst dieser Frage mit einer internationalen Diskussionsgruppe nachgehen. Danach greife ich all das hier nochmal auf und versuche es nochmal neu zu fassen — mal sehen, ob ich mir es dann besser (oder überhaupt nicht mehr) vorstellen kann. Gruß
Silke
Liebe Silke, ich bin sehr gespannt auf die Ergebnisse eurer Tiefenschürfung. Ist es möglich ist möglich, „den Staat“ von seinen vermutlichen Ursprüngen zu trennen (nach Gräber u.a. entwickelt, um Märkte überhaupt erst zu schaffen; nach Öcalan u.a. entwickelt um männliche Vorherrschaft zu festigen bzw. durchzusetzen und Märkte zu kontrollieren). Und wenn ja: ist es dann noch ein Staat, oder doch eher flexibel gestaltbare und miteinander verwobene Verwaltungsebenen und -einheiten.
Beste Grüße
Holger