Teil 1: Duschen, die die Welt verändern
Commons Public Partnerships
Je länger ich mich mit Erika unterhalte, umso konkreter reift in meinem Kopf die Idee einer Commons Public Partnership (CPP). Schließlich ist es unlogisch, dass alle den Begriff (und die Wirklichkeit) von Public Private Partnerships kennen, aber ein Gegenmodell kaum diskutiert wird.
Wohlgemerkt: Es geht um Commons Public Partnership. Nicht umgekehrt um Public Commons Partnership. Die commoners bleiben souverän.
Wie kann das aussehen? Die öffentliche Hand trägt für die Infrastruktur Sorge – z.B. Flächen, Gebäude, Strom, Wasser, Anbindung an Verkehrs- und Kommunikationsnetze, freie Zeit und Grundeinkommen. Die Commoners – hier Erika und ihre kleine Truppe von den „docce pubbliche“ agieren selbstbestimmt, missionsbezogen und transparent in politischen und finanziellen Fragen.
Konkreter:
- Die „öffentliche Hand“ – also der Staat – kann Rechtstitel halten, d.h. Land oder Gebäude oder Infrastrukturen in öffentlichem Eigentum. Bedingung für eine Commons Public Partnership ist jedoch, dass diese Rechtsform als solches langfristig gesichert wird. Das geschieht etwa durch ein Veräußerungsverbot in privatem Interesse. Oder durch einen Mechanismus ähnlich dem des Mietshäusersyndikats. Alle den Rechtsstatus direkt betreffenden Fragen müssten dann im Einvernehmen mit dem „Partner“ – den commoners – getroffen werden. Und da es nur zwei Stimmen gäbe, resultierte daraus ein Einigungszwang. Auch beim Erbbaurecht können Anleihen genommen werden. Rechtssicherheit für mindestens 99 Jahre. Was im Erbbaurecht geht, ist für Commons Public Partnerships nur billig.
- Die Partnerschaft beruht auf dem 7. Designprinzip für langlebige Commons-Institutionen nach Elinor Ostrom. Dieses besagt, dass „ein Mindestmaß staatlicher Anerkennung des Rechtes der Nutzer erforderlich [ist], ihre eigenen Regeln zu bestimmen.“ Die zu gewährende Rechtssicherheit schließt also das Recht auf Selbstbestimmung des jeweiligen Projektes oder Netzwerks ein. Das heißt: alle alltagsrelevanten Entscheidungen können OHNE die jeweilige Behörde getroffen werden. Die Rolle des Staates ist also im Wesentlichen die des Garanten des Existenz- und Selbstbestimmungsrechts.
- Der Staat sorgt zudem für die Möglichkeit der Verfügung über die Arbeitsgrundlagen – ähnlich wie öffentliche Straßen und Infrastrukturen auch privaten Firmen zur Verfügung gestellt werden. Das kann über „Bedingungsloses Commons-Grundeinkommen“ geschehen. Projekte bekämen eine bedingungslose institutionelle Förderung (das ist nichts Neues), um Menschen die Mitarbeit zu ermöglichen. Die Höhe der Förderung stünde in nachvollziehbarer Relation zu den Kosten, die ähnliche Leistungen durch staatliche Dienste erfordertenn.
Diese drei Aspekte gehören zusammen und sind nicht getrennt verhandelbar.
Selbstredend braucht eine Commons-Public-Partnership einen Ort der regelmäßigen Reflexion und Begegnung. Diese sind oft schon da und werden übersehen oder sie werden einfach geschaffen. Egal, ob sie „Dusch-Palaver“, „CPP-Versammlung“ oder „Prozessreflexion“ heißen.
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