Freies Pflanzgut – Bohnen für alle!

Das Beste am Weltsozialforum sind die Leute, die man zwischen den Veranstaltungen trifft.

Ich kam gestern aus meiner Buchvorstellung und begegnete Wolfgang Hees. Der kennt sich nicht nur in Brasilien ziemlich gut aus, sondern auch in der Entwicklungspolitik und in der Landwirtschaft. Ich erzähle von den Commons und ziehe das Buch aus der Tasche. Allmende gibt es bekanntlich in Süddeutschland noch. Hees kommt aus Süddeutschland – die Diskussion ist ihm vertraut und ein aktuelles Beispiel hat er auch:

Unsere Bohne“, sagt Wolfgang Hees. Gemeint ist Böhnkes Speckbohne. …(Hoffe, ich habe den Namen richtig notiert.) Auf Böhnkes Speckbohne gab es keinen Sortenschutz.  Also haben einige Bauern beschlossen, die Bohne registrieren zu lassen. Der Grund dafür ist einfach. Er entspricht dem Gedanken des Copyleft: Die Bohne sollte vor exklusivem Zugriff geschützt werden. Exklusiver Zugriff ist nämlich genau das, was der Sortenschutz gewährt.

Die Registrierung einer Sorte erfolgt beim Bundessortenamt. Wenn sie in die Sortenliste eingetragen ist, dann gilt sie als Pflanzgut. Ist also gut genug zum pflanzen, ernten und verzehren und somit für Anbau und Verkauf zugelassen. Man kann die Ernte und das Saatgut verkaufen, aber – und das ist der Knackpunkt – niemand kann sagen: Böhnkes Speckbohne ist mein. Niemand kann dafür Nachbaugebühren verlangen. Nachbaugebühren sind sozusagen Lizenzgebühren für Saatgut. Sie haben schon so manchem Bauern schlaflose Nächte bereitet.
Die Bauern, die Böhnkes Speckbohne registrieren liessen, haben also dafür gesorgt, dass diese Sorte frei bleibt! Freies Pflanzgut. Jeder hat Zugang. Jeder kann es auf den Markt bringen.

Ich hab mir gemerkt: Sortenregistrierung = gut. Sortenschutz = schlecht.

foto on flickr by bby

2 Gedanken zu „Freies Pflanzgut – Bohnen für alle!

  1. Der Sortename ist wahrscheinlich falsch – in der Sortenliste der geschützten bzw. zugelassen Sorte des Bundesortenamtes taucht nur eine Speckbohne auf und die gehört einer kommerzialen Firma.

    Beim Sortenschutz gibt es übrigen auch einige Hacken zu einem ist die Eintragung teuer und für neue Sorten muss eine Neuerung und weitere z,T, kritische Parameter erfüllt sein. Bei „alte“ Erhaltungssorten ist dies nicht ganz so streng – wobei deren Verbreitung die EU Richtlinie 2008/62 reglementiert.

  2. ja, genau: Der Sortenschutz wird hier kritisiert! Und zwar, weil er ein Instrument der Durchsetzung exklusiver Zugriffsrechte auf Saatgut ist. Die Bohne ist eben nicht in die Sortenschutzliste eingetragen, deswegen kann sie auch dort nicht auftauchen. Die Bauern haben sie registrieren, aber nicht schützen lassen. Sie ist freies Pflanzgut.

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